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Information für unsere Fernwärmekunden zur Soforthilfe

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungspakete für Haushalte und kleinere Gewerbekunden beschlossen. Die Entlastung wird  unter anderem auch bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zugestanden:

• Ihr jährlicher Verbrauch liegt unter 1,5 GWh pro Jahr

• Sie sind Vermieter und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter wird über die Entnahmestelle abgerechnet

• Es handelt sich um eine WEG

 

Entlastungpaket 1:    

Der Dezember-Abschlag verbleibt bei Ihnen

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden noch im Dezember zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Für Fernwärmekundin¬nen und -kunden wird noch im Monat Dezember 2022, spätestens jedoch im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe geleistet, die an das jeweilige Energieversorgungsunternehmen gezahlt und dort als Dezember-Abschlagszahlung zu Gunsten des Kunden angerechnet wird. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt bereits Preissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht 

einem Zwölftel des prognostizierten individuellen Jahresgesamtverbrauchs 2022 (Basis 12 Monate), 

angesetzt mit dem am 1. Dezember gültigen Fernwärmepreis (wodurch die aktuelle Preisentwicklung mit eingerechnet ist), 

zuzüglich des im Dezember geltenden Umsatzsteuerbetrages (Umsatzsteuersatz 7 Prozent).

Für Kunden bzw. Objekte, die erst seit kurzem in die Versorgung gegangen sind und bei denen noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vorliegen, werden die gemittelten Hochrechnungswerte von vergleichbaren Objekten verwendet.

Und so geht es weiter:

Die errechneten Werte werden von uns kundenscharf gelistet und an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC zur Überprüfung und weiteren Veranlassung gegeben. (Die PwC wurde von der Bundesregierung beauftragt, die eingehenden Erstattungsanträge zu prüfen und sofern beanstandungsfrei  freizugeben, damit sie durch die Förderbank KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau an uns ausgezahlt werden.)

Zusätzlich zu den für Sie errechneten Euro- und kWh-Werten sind wir per Gesetz verpflichtet, bei Antragstellung die Kundenpostanschriften (hier: Name oder Firmierung und vollständige Anschrift des hinterlegten Rechnungsempfängers) anzugeben. Dadurch behält sich der Gesetzgeber eine Möglichkeit vor, stichprobenweise einzelne Kunden zu einem späteren Zeitpunkt zu befragen, ob ihnen der Erstattungsbetrag vollumfänglich zugerechnet wurde. 

Als Kunde der Bayernwerk Natur GmbH profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie mit uns einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Stattdessen verwenden wir die für Sie erhaltene Soforthilfezahlung. Sollten Sie die Abschlagszahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Überweisung, müssen Sie die Abschlagszahlung für Dezember nicht leisten. Auch hier wird der staatliche Erstattungsbetrag als Kundenguthaben verrechnet.

Bei Kunden, die keine Abschläge zahlen, weil ihr Verbrauch monatlich oder je Quartal abgerechnet wird, erfolgt die Erstattung durch Berücksichtigung in der nächsten Rechnung.

Über die genaue Höhe des staatlich gewährten Erstattungsbetrages erhalten Sie von uns in Kürze eine gesonderte schriftliche Mitteilung.

 

Entlastungspaket 2:   

Die Gas- bzw. Wärmepreisbremse - Aussicht auf das Jahr 2023 und folgende

Im kommenden Jahr soll als nächste Stufe die sogenannte Gas- bzw. Wärmepreisbremse die Gas- und Wärmepreise weiter dämpfen. Klar ist aber auch: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Strom und Wärme werden in den kommenden Jahren wohl teuer bleiben. Wir werden unser Möglichstes tun, um Sie weiterhin verlässlich mit Energie zu versorgen. Bleiben Sie uns gewogen.

 

Ihre Bayernwerk Natur GmbH