Wärmepreisbremse: Finanzielle Entlastung in der Energiekrise
Ab 2023 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil der Wärmekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen. Das entsprechende Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) ist am 24. Dezember 2022 veröffentlicht worden und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Fragen und Antworten
Die Wärmepreisbremse gilt für alle Kunden von Bayernwerk Natur, die wir mit Wärme oder Dampf versorgen.
Die Wärmepreisbremse gilt für den Wärmeverbrauch vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Eventuell wird die Wärmepreisbremse bis Ende April 2024 verlängert. Die Umsetzung startet nach Gesetz zwar erst am 1. März 2023, gilt aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar
9,5 ct/kWh bzw. 95 €/MWh brutto kosten 80 % des Verbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde („Entlastungskontingent“). Verbräuche darüber hinaus werden zum jeweils aktuellen Arbeitspreis berechnet, den Sie im Preisblatt online einsehen können. Die Differenz zu einem meist höheren Arbeitspreis übernimmt der Staat („Entlastungsbetrag“).
Der Entlastungsbetrag ist der Betrag in Ihrer Abrechnung, der Ihnen gutgeschrieben wird und aus Mitteln des Bundes finanziert wird. Das Entlastungskontingent ist die Jahres-Wärmemenge, für die der gedeckelte Preis gilt.
Damit Sie direkt von der Entlastung profitieren, erhalten Sie einen neu berechneten Abschlagsplan per Post. In Ihrer nächsten Abrechnung berücksichtigen wir den gedeckelten Preis automatisch. Um den Zahlungsausgleich durch den Staat kümmert sich Bayernwerk Natur. Sie brauchen nicht selbst aktiv werden. Gesetzlich ist vorgesehen, dass der Entlastungsbetrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt wird. Das bedeutet: Sollte zum Beispiel die Berechnung fehlerhaft sein, bei Großverbrauchern die Höchstgrenze nicht korrekt berücksichtigt worden sein oder Änderungen im Gesetz dies notwendig machen, erfolgt eine Korrektur.
Das Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose zum Zeitpunkt September 2022.
Entlastungsbetrag = Entlastungskontingent * (Arbeitspreis Brutto in €/MWh – 95,00 €/MWh)
Ja, Sie erhalten einen neuen Abschlagsplan per Post.
7 ct/kWh bzw. 75 €/MWh netto kosten 70 % des Jahresverbrauchs 2021. Verbräuche darüber hinaus werden zum jeweils aktuellen Arbeitspreis berechnet, den Sie im Preisblatt online einsehen können. Die Differenz zu einem meist höheren Arbeitspreis übernimmt der Staat.
Ja, Energiesparen ist weiterhin sehr wichtig, um Versorgungsengpässen vorzubeugen. Außerdem gilt der gedeckelte Wärmepreis nur für 80 % Ihres Verbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde bzw. bei Großverbrauchern für 70 % des gemessenen Verbrauchs im Kalenderjahr 2021. Sparen Sie keine Wärme ein, zahlen Sie für 20 bzw. 30 % Ihres Verbrauchs den meist höheren aktuellen Arbeitspreis. Wenn Sie im Privathaushalt also zum Beispiel 20 % einsparen, brauchen Sie den aktuellen Arbeitspreis nicht zahlen. Auch der gedeckelte Preis liegt deutlich über dem Preisniveau vor der Energiepreiskrise. Je mehr Energie Sie einsparen, desto mehr beugen Sie nicht nur Versorgungsengpässen vor, sondern entlasten auch Ihren Geldbeutel.