Unser Hinweisgebersystem
Unregelmäßigkeiten und Ungerechtigkeiten bleiben leider nicht aus, auch Fehler können passieren. Dann wollen wir dies aber wissen, um daraus zu lernen. Wir wollen konsequent entgegenwirken, uns weiterentwickeln und gestärkt hervorgehen.
Als Teil der E.ON-Gruppe nehmen wir am konzernweiten Hinweisgebersystem teil. E.ON hat zur (anonymen) Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite eingerichtet. Nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern auch unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diese Hotline bzw. Webseite wenden, um hinzuweisen auf mögliche Fälle von Fehlverhalten, einschließlich:
- Korruption,
- Betrug,
- Unterschlagung,
- Steuerhinterziehung,
- Menschenrechtsverletzungen,
- Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht,
- Insiderregeln,
- Datenschutzrecht oder
- sonstige Verstöße anderer Art gegen den Verhaltenskodex hinweisen.
*Wir sind Teil des E.ON-Konzerns. In der E.ON Verfahrensordnung LkSG finden Sie die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Die genannten Kanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft gedacht. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere bekannten Kundenkontaktkanäle.